Diabetes Deutschland

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Eine Untersuchung der Augen durch den Augenarzt sollte bei Typ-1-Diabetikern ab dem fünften Erkrankungsjahr oder bei Kindern ab dem elften Lebensjahr und bei Typ-2-Diabetikern ab Diagnosestellung des Diabetes einmal jährlich erfolgen.

Bestehen bereits Netzhautveränderungen, so sind Kontrollen in drei- bis sechsmonatigen Abständen sinnvoll. Auch Schwangere sollten ihre Augen in kürzeren Abständen untersuchen lassen – empfohlen wird hier eine Kontrolle alle drei Monate, bei bereits bestehenden Netzhautveränderungen sind die Intervalle noch kürzer zu wählen.

Der Augenarzt überprüft bei der Untersuchung zunächst die Sehschärfe. Anschließend erhält der Patient Augentropfen, damit sich die Pupillen erweitern: Jetzt kann sich der Arzt die Linse, den Glaskörper und die Netzhaut durch ein so genanntes Ophthalmoskop ansehen und beurteilen, ob krankhafte Veränderungen vorliegen.

Wichtig zu wissen: Bei dauerhaft schlechter Blutzuckereinstellung kommt es häufig zu Schwankungen der Sehschärfe. Solche Schwankungen sind auch in der ersten Zeit bei Einstellung auf Insulin möglich und führen dazu, dass sich die Stärke der benötigten Brillengläser mehrfach ändern kann. Ähnliche Effekte können sich auch bei diabetischen Netzhautveränderungen ergeben. Brillenkorrekturen beim Diabetiker sollten daher nur bei stabiler Blutzuckereinstellung und unter Berücksichtigung des aktuellen Netzhautbefundes erfolgen.

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