Diabetes Deutschland

 

Berufswahl

Ein gut eingestellter Diabetes kann ein ganz normales Berufsleben ermöglichen. Die Hauptschwierigkeit besteht oft darin, Chefs und Kollegen davon zu überzeugen, dass die Stoffwechselkrankheit nicht zu Leistungseinbußen führen muss.

Offenheit im Umgang mit Kollegen ist deshalb empfehlenswert. Hierdurch wird meist auch das nötige Verständnis für notwendige kleine Zwischenmahlzeiten, eine planbare Arbeitsbelastung oder die erforderliche Blutzuckermessung während der Arbeitszeit erreicht.

Es gibt viele Berufe, bei denen eine rechtzeitig erkannte und direkt behandelte Unterzuckerung kein größeres Problem darstellt. Bei allen Berufen aber, bei denen ein Mensch mehr oder weniger „im Rampenlicht“ steht wie z. B. als Lehrer in der Schule oder an der Rezeption eines Hotels, sind Unterzuckerungen unliebsame Störungen. Personen in diesen Berufen sollten rechtzeitig für sich Lösungsmöglichkeiten entwickeln, um solche Situationen zu vermeiden, am besten in gemeinsamer Überlegung mit dem behandelnden Arzt.

Nicht für Diabetiker geeignet sind grundsätzlich Berufe, in denen durch die Unterzuckerungsmöglichkeit die Sicherheit anderer Menschen gefährdet sein könnte. Beispielsweise als Omnibusfahrer, Flugzeugpilot, Lokführer, als Fluglotse oder als Beschäftigter in Leitstellen von Kraftwerken. Auch Tätigkeiten als Polizist oder Soldat, bei denen Schusswaffengebrauch möglich ist, sind nicht gestattet. Wenig empfehlenswert sind Berufe mit einer erhöhten Unfallgefährdung wie Dachdecker, Schornsteinfeger oder Gebäudereiniger. Ungeeignet sind auch Tätigkeiten im Schichtdienst, da Nachtschichten zu einer Umstellung des Tag-Nacht-Rhythmus und möglicherweise zu Blutzuckerproblemen führen können.

Bewirbt sich ein Diabetiker für einen neuen Arbeitsplatz, ist er nicht verpflichtet, die Krankheit im Bewerbungsschreiben zu erwähnen. Kommt im Bewerbungsgespräch aber die Frage auf gesundheitliche Aspekte, muss offen und ehrlich geantwortet werden. Allerdings dürfen Fragen nach dem Gesundheitszustand nur im Zusammenhang mit der angestrebten beruflichen Tätigkeit gestellt werden. Wird ein Personalfragebogen ausgefüllt, sollte die Krankheit nicht verschwiegen werden. Besteht ein Schwerbehindertenstatus, muss dieser dem Arbeitsgeber mitgeteilt werden.


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