Eine Fundusfotografie ist als Screeningmethode gut geeignet. Eine alleinige Fotografie der Netzhaut erlaubt aber keine sichere Beurteilung der am Rande liegenden Netzhautabschnitte.
Eine Untersuchung der Augen sollte, wenn noch keine Retinopathie besteht, einmal jährlich durch den Augenarzt erfolgen.
Ausnahmen hiervon sind:
1. Kinder vor dem 11. Lebensjahr müssen erst ab einer Diabetesdauer von fünf Jahren untersucht werden.
2. Schwangere sollten sofort bei Feststellung der Schwangerschaft dann alle drei Monate untersucht werden. Wird bei der Schwangerschaft eine Retinopathie entdeckt, entscheidet der Augenarzt über die Intervalle.
3. Typ 2 Diabetiker sollten sofort bei Feststellung der Erkrankung untersucht werden.
4. Vor geplanter und nach schneller und deutlicher Blutzuckersenkung müssen alle Patienten kurzfristig vom Augenarzt untersucht werden.
Diese komplette Augenuntersuchung beinhaltet zunächst die Überprüfung der Sehschärfe. Nach der Erweiterung der Pupillen durch Tropfen können dann die Linse, der Glaskörper und die Netzhaut untersucht werden (Ophthalmoskopie). Bei bestimmten Indikationen, wie z.B. bei bestimmten Erkrankungen der Netzhaut (Retinopathie) und der Stelle des schärfsten Sehens (diabetische Makulopathie), kann das Einspritzen fluoreszierender Lösungen in die Gefäße der Netzhaut (Fluoreszenzangiografie) zur Untersuchung notwendig werden.
Wird eine diabetische Augenerkrankung diagnostiziert, ist die Überprüfung und Intensivierung der Behandlung diabetischer Nierenerkrankungen, der Hypertonie, des erhöhten Blutzuckers, einer bestehenden Dyslipoproteinämie und des Rauchens notwendig.
Dr. med. Melanie Stapperfend, Prof. Dr. med. W. Scherbaum; Deutsches Diabetes-Zentrum am der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutsche Diabetes-Klinik
Dieser Beitrag wurde inhaltlich zuletzt im Januar 2005 aktualisiert