Liste der Zuzahlungen
Mit Hilfe der nachfolgenden Tabelle haben Sie einen schnellen Überblick über die geleisteten Zuzahlungen, welche sich im Laufe eines Jahres ansammeln. Sie können die Tabelle dann - mitsamt den Belegen - auch als Nachweis für das Finanzamt nutzen.
Kalenderjahr 2004 |
Datum: |
1.2.2004 |
3.2.2004 |
|
|
|
|
|
|
|
Arzt-/Zahnarztbesuch |
10 € |
10 € |
|
|
Arzneimittel |
5 € |
25 € |
|
|
Heilmittel, Häusliche Krankenpflege |
|
|
|
|
Fußpflege, Krankengymnastik, Massagen, Anwendungen |
|
|
|
|
Hilfsmittel |
|
10 € |
|
|
Stationäre Behandlung |
|
|
|
|
Kuraufenthalte, Reha |
|
|
|
|
Haushaltshilfen |
|
|
|
|
Zuzahlungen für Fahrtkosten |
|
|
|
|
Summe |
15 € |
45 € |
|
|
Laufende Summe |
15 € |
60 € |
|
|
Erläuterungen zur Tabelle
Arztbesuch Beim Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten) wird für die erste Inanspruchnahme pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 € erhoben.Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, sofern der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Für reine Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine ist keine Praxisgebühr zu entrichten.
Arzneimittel, Verbandsmittel Für Heilmittel und Arzneimittel müssen 10% des Preises zugezahlt werden, maximal aber 10 € pro Arzneimittel. Die Mindestzuzahlung beträgt 5 €, es sei denn, das Arzneimittel ist günstiger. Beispiele: Medikament kostet 10 €: die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 €. Medikament kostet 75 €: die Zuzahlung beträgt 10 %, also 7,50 €. Medikament kostet 120 €: die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 € begrenzt.
Heilmittel, Häusliche Krankenpflege, Fußpflege, Krankengymnastik, Massagen, Anwendungen Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege wird eine Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 € pro Verordnung fällig. Beispiel: Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 € für diese Verordnung und zusätzlich 10% der Kosten pro Massage.
Hilfsmittel Bei Hilfsmitteln ist eine Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung darf nicht nicht mehr als die Kosten des Mittels betragen. Ausnahme: Teststreifen.
Stationäre Behandlung Für jeden Tag im Krankenhaus ist eine Zuzahlung von 10 € erforderlich; dies ist begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Kuraufenthalte, Reha Zuzahlung von 10 € pro Tag; dies ist bei Anschlußbehandlungen begrenzt auf maximal 28 Tage.
Haushaltshilfen Bei einer Soziotherapie oder bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ist eine Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 € zu leisten.
Zuzahlungen zu Fahrtkosten Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nur im Ausnahmefall noch von der Krankenkasse übernommen.Die dann fälligen Zuzahlungen können hier erfasst werden.
Summe Hier tragen Sie die Gesamtsumme aller Zuzahlungen der jeweiligen Spalte ein
Laufende Summe Um einen Überblick über die bislang geleisteten Zuzahlungen zu erhalten, können Sie hier deren fortlaufende Summe eintragen.
Aus Diabetes Journal 3/2004
|