Bundeskabinett beschließt Präventionsgesetz
(23.02.2005) Nach längeren Verhandlungen liegt eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen über Aufgaben und Finanzierung eines Präventionsgesetzes in Deutschland vor. Das Gesetz soll den Weg einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitspolitik ebnen, um die Gesundheit zu fördern und chronischen Krankheiten vorzubeugen. Prävention soll im Rahmen der Weiterentwicklung eines modernen Sozialsystems als vierte Säule neben der Akutbehandlung von Krankheiten, der Rehabilitation und der Pflege etabliert werden.
Mit dem Gesetz würde die Gesundheitsvorsorge in Deutschland erstmals gesetzlich verankert werden und hierdurch wurde die Bundesrepublik zu den Ländern aufschließen, die bereits gute Erfolge mit gesundheitlicher Prävention erzielt haben wie die Skandinavischen Länder. Weit verbreitete Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Rückenleiden sollen durch gesundheitliche Vorbeugemaßnahmen bekämpft werden. Mit einer breit angelegten gesellschaftlichen Initiative zur Gesundheitsvorsorge soll gesundheitsbewusstes und Krankheiten vorbeugendes Verhalten gefördert werden. Denn durch gezielte Prävention und Gesundheitsförderung ist es möglich, die Gesundheit, Mobilität und Leistungsfähigkeit und somit die Lebensqualität eines jeden Einzelnen nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig hohe Krankheitskosten einzusparen.
In der Umsetzung soll Prävention im direkten Lebensumfeld der Menschen verankert werden, um auch möglichst viele Menschen zu erreichen. Das heißt, das Gesundheitsförderung und Prävention in Kindergärten und Schulen, an Arbeitsstellen wie auch im öffentlichen Bereich der Städte und Gemeinden angesiedelt werden soll. Die Leistungserbringung steht in Zusammenhang mit Präventionszielen und Umsetzungsstrategien und reicht von Sachleistungen über Kostenerstattung und Modellvorhaben. Konkrete Ziele können beispielsweise in der Verbesserung des Ernährungsverhaltens liegen, aber auch der Verminderung der Sterblichkeitsrate von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Erkrankungen. Ziele können sich auch auf bestimmte Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Kinder und Jugendliche beziehen.
Prävention soll zur nationalen Aufgabe werden und als gemeinsame Aufgabe angesehen werden. Daher sollen jährlich mindestens 250 Millionen Euro für präventive Maßnahmen aufgebracht werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch von der gesetzlichen Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung getragen werden. Die Aktivitäten der einzelnen Sozialversicherungszweige werden in der Stiftung „Prävention und Gesundheitsförderung“ organisiert und koordiniert.
Die erste Lesung hat am 18. Februar 2005 stattgefunden und die Gesetzesverabschiedung ist für das Frühjahr 2005 geplant.
Dipl. Soz.-Wiss. Ingrid Bollmann, Deutsches Diabetes-Zentrum an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutsche Diabetes-Klinik
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, 2.2.2005 |