Fahrtauglichkeit und Kraftfahrereignung bei Diabetes mellitus
(03.10.2003) Die Gewährleistung der Mobilität hat in unserer Gesellschaft, in der Freizeit und vor allem im Berufsleben einen hohen Stellenwert. Für viele Berufstätige mit Diabetes mellitus ist Mobilität bedeutsam, um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten. Ebenso ist der Erhalt der Fahrerlaubnis für alle Berufskraftfahrer mit Diabetes mellitus von existentieller Bedeutung.
Der Diabetes mellitus kann auf Grund krankheitsbedingter Komplikationen oder therapiebedingter Nebenwirkungen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und auch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen in Frage stellen oder zur Ungeeignetheit führen sowie in arbeitsmedizinischer Hinsicht zu Einschränkungen der Berufs- und der Beschäftigungstauglichkeit führen.
Die Rechtsgrundlagen zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit und der Kraftfahrereignung finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung und die rechtlichen Grundlagen für arbeitsmedizinische Untersuchungen und für Berufs- und Beschäftigungstauglichkeitsuntersuchungen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz, in den Unfallverhütungsvorschriften sowie in dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und in den VDV-Leitlinien zur Beurteilung von Betriebsbediensteten in ÖPNV-Unternehmen.
In den genannten Rechtsnormen spiegelt sich die Einschätzung der Beeinträchtigung durch einen Diabetes mellitus bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten wider. In den Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Menschen mit Diabetes mellitus der Deutschen Diabetes-Gesellschaft wird der Ermessensspielraum bei der Bewertung der diabetesrelevanten Risikoeinschätzung in einer arbeitsmedizinisch-diabetologischen Matrix dargestellt und es werden Kompensationsmöglichkeiten im Hinblick auf das Hypoglykämie-Risiko (Unterzuckerungs-Risiko) erörtert. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Bedeutung des Hypoglykämie-Wahrnehmungstrainings hingewiesen.
Mit dem Ziel der Vermeidung von diskriminierenden Einschränkungen oder Ausschlüssen bei der Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten von Diabetikern sollte der Ermessensspielraum bekannt gemacht werden und nach Möglichkeit im Sinne der Integration der Menschen mit Diabetes mellitus ausgeschöpft werden
Dr. med. Hermann Finck, Leitender Medizinaldirektor Kreisgesundheitsamt Fulda; Mitglied des Fachbeirats von www.diabetes-deutschland.de
Meldung der DDG zur 38. Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) im Mai 2003 in Bremen
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