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    Qualitätssteigerung bei der Diabetikerversorgung in Sicht
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    Qualitätssteigerung bei der Diabetikerversorgung in Sicht

    (03.11.2000) In der Bundesrepublik gibt es sechs Millionen Menschen, die an der Volkskrankheit Diabetes erkrankt sind. Experten schätzen, dass 80 Prozent davon unzureichend versorgt sind. Der Diabetes mellitus wird im Durchschnitt fünf bis zehn Jahre nach Erkrankung erkannt, so dass die Behandlung zu spät beginnt und Folgeschäden oft nicht mehr vermieden werden können. Zwei von drei Beinamputationen und jede dritte Neuerblin dung sind immer noch Folgen dieser Volkskrankheit.

    Wir wer den das jetzt mit allem Nachdruck ändern. Wir werden durch die Verbesserung der Versorgung die Amputationsrate um die Hälfte reduzieren, die Erblindung um eine Drittel zurückführen, das Nierenversagen um einer Drittel reduzieren. Dies sind auch die Ziele der St.-Vincent- Deklaration der WHO von 1989. Ein Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik wird einge leitet. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird ein gesundheitspolitisches Ziel beraten und beschlossen. Noch vor dem Welt-Diabetes-Tag am 14. November wird der Antrag verabschiedet. Durch die Verbindlichkeit entsteht ein Rechtsanspruch für die Betroffenen. Der Versorgungssollzustand wird bis Ende 2001 durch eine Kommission erarbeitet. In dieser Kommission sind Repräsentanten der Fachgesellschaften, Krankenkassen und Selbsthilfeorganisationen vertreten. Darauf aufbauend, wird unter der Moderation der Bundesregierung ein umfassender Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Zielvorgaben für die Verbesserung der Versorgung im Konsens erarbeitet. Auf dieser Basis wird der Deutsche Bundestag dann den "Nationalen Aktionsplan Diabetes" beschließen.

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    1. im Prozess der Entwicklung von Gesundheitszielen für die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, die Verbesserung der Diabetes-Versorgung zu einem vorrangigen, gesundheitspolitischen Ziel zu erklären. Entsprechend der St.-Vincent-Deklaration. von 1989 sollen konkrete Versorgungsziele definiert werden, die bis zum Jahr 2005 umgesetzt werden sollen. Dabei sollen sich die Versorgungsziele an den Inhalten der genannten Deklaration wie der wesentlichen Reduzierung der diabetischen. Erblindungen, des diabetesbedingten Nierenversagens und der diabetesbedingten Amputationen orientieren. Diabetiker sollen wie Nicht-Diabetiker mit einem hohen Maß an Selbstwertgefühl und Lebensqualität leben können.
    2. zur Erarbeitung und zur weiteren Begleitung der Umsetzung der Ziele für eine verbesserte Diabetesversorgung bis Ende 2000 eine Kommission einzusetzen, der unter anderem medizinisches, diabetologisch orientiertes Fachpersonal, Vertreter der Kostenträger, der Selbsthilfegruppen und Patientenverbände angehören.
    3. für die obengenannte Aufgabe eine aktive Moderatoretrolle zu übernehmen, um in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften, Vertretern der Krankenkassen, Selbsthilfegruppen und anderen Akteuren bis Ende 2002 einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Zielvorgaben zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag als Basis fur einen „Nationalen Aktionsplan Diabetes" vorzulegen.
    4. der Kommission aufzugeben, dem Deutschen Bundestag spätestens bis Mitte 2001 einen Bericht vorzulegen mit Empfehlungen und Vorgaben für den Versorgungssollzustand, die Strukturqualität, die Organisation der Diabetikerbetreuung und Vorschlägen zum Änderungsbedarf von Gesetzen.
    5. darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 2000 in § 43 Abs. 3 SGB V eingeführte erweiterte gesetzliche Möglichkeit, Leistungen für wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke unter Einbeziehung von Angehörigen und ständigem Betreuungspersonal erbringen zu können, bedarfsgerecht anbieten. Damit jeder Diabetiker die Selbstverantwortung übernehmen kann, ist eine qualitätsgesicherte strukturierte Patientenschulung erforderlich. Das ist insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung des Lebensumfeldes dringend geboten, damit sie begreifen können, dass auch ein Leben mit Diabetes lebenswert ist und mit geringen Einbußen geführt werden kann.
    6. auf die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen einzuwirken, dass über die Aufnahme der medizinischen Fußpflege für Diabetiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entschieden wird.
    7. darauf hinzuwirken, dass der Versorgungsauftrag, im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erfüllt wird und auf einer Kooperation von Haus- und Fachärzten sowie Kliniken aufbaut, unter Hinzuziehung weiterer medizinischer Fachkräfte, wie z.B. medizinischer Fußpfleger und Ernährungsberater. Die durch die Gesundheitsreform 2000 eingefthrten Integrationsverträge geben eine gute Basis für die sektorübergreifende Zusammenarbeit. An der Versorgung können nur Fach- und Hausärzte teilnehmen, die sich diabetesbezogen qualifiziert haben und kontinuierlich an anerkannten Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilnehmen.
    8. darauf hinzuwirken, dass bis Anfang 2001 der Koordinierungsausschusses, der den gesetzlichen Auftrag hat, Kriterien für die zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu bestimmen, Rahmenbedingungen einer verbesserten Strukturqualität für die Verbesserung der Diabetikerversorgung schafft und dabei auch für eine einheitliche Dokumentation Sorge trägt, um die externe Qualitätssicherung und die Transparenz zu verbessern. Hierzu gehören auch Sanktionen bei Verstößen und Unterschreitungen der Qualitätsvorgaben, die von der Absenkung der Vergütung bis zum Entzug der speziellen Zulassung reichen können.
    9. sich dafür einzusetzen, dass den beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) bestehenden Kompetenz-/Evaluationszentren bis zum Ende 2001 ein weiteres,. bundesweit agierendes hinzugefügt wird und dieses den Auftrag erhält, Rahmenbedingungen, für die Versorgungsqualität weiterzuentwickeln, Strukturforschung zu veranlassen, diese zu koordinieren und mit entsprechenden Kommissionen auf Landesebene abzustimmen.
    10. im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel eine Kampagne durch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung über Diabetes und zur Propagierung eines gesunden Lebensstils durchzuführen, da Bewegungsmangel und Fehlernährung die Hauptrisikofaktoren unter anderem auch Diabetes sind.
    11. das Gesetzgebungsverfahren für die bundeseinheitliche Ausbildungsregelung auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege (Podologengesetz) zügig voranzutreiben und die Diabetesproblematik bei den anstehenden Novellierungen von Berufsgesetzen Medizinalfachberufe und den dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (z.B.) Krankenpflegegesetz mit berücksichtigt wird.

    Präsentation "Ziele für die Qualitätssteigerung in der Diabetes-Versorgung"  (BT- Drs. 14/4263)
    Bundestagsabgeordneter Horst Schmidbauer mit Unterstützung durch Prof. Dr. med. Werner Scherbaum

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