Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte
(28.07.2004) Lange soll es nicht mehr dauern, bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte: In knapp eineinhalb Jahren, am 01.01.2006 sollen alle Krankenversicherten kostenfrei eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Die möglichen Funktionen der Gesundheitskarte sollen schrittweise verwirklicht werden.
Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte
Diese elektronische Gesundheitskarte soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung der Patienten, unter anderem der Arzneimittelsicherheit, sowie die patientenorientierten Dienstleistungen zu verbessern. Sie soll die Eigenverantwortung, Mitwirkungsbereitschaft und- initiative der Patienten stärken und die Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen steigern. Außerdem soll die Karte der Optimierung von Arbeitsprozessen und der Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen dienen.
Die neue elektronische Gesundheitskarte wird die bisherige Krankenversicherungskarte ablösen. Sie beinhaltet einen verpflichtenden administrativen Teil mit den Versicherungsangaben einschließlich der Angaben zum Zuzahlungsstatus, einer Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden und der Möglichkeit zur Abwicklung des elektronischen Rezeptes.
Rückseite der geplanten Gesundheits- karte
Der medizinische Teil soll nur auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Somit wird die Datenhoheit der Patienten gewahrt und die Patientenselbstbestimmung gestärkt. Der medizinische Teil soll der Dokumentation der eingenommen Arzneimittel und zur Notfallinformation dienen sowie zusätzliche Gesundheitsinformationen wie aktuelle Diagnosen, Operationen, Impfungen und Röntgenuntersuchungen enthalten. Neu ist auch die Ermöglichung einer sogenannten Patientenquittung mit der Karte, die den Patienten über die vom Arzt erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten informiert. Außerdem besteht eine Möglichkeit zur Aufnahme von elektronischen Mitteilungen wie zum Beispiel von Arztbriefen und vom Patienten selbst zur Verfügung gestellten Daten wie zum Beispiel Verlaufsprotokolle des Blutzuckers.
Um eine größtmögliche Sicherheit der Daten zu gewährleisten, soll die elektronische Gesundheitskarte als Mikroprozessorkarte ausgestaltet werden, die geeignet ist, eine elektronische Identitätsprüfung und Signatur sowie eine Verschlüsselung zu ermöglichen. Die Daten werden entweder auf der Karte selbst gespeichert oder auf Servern, wobei der Zugriff dann über elektronische Verweise auf der Karte erfolgt.
Ab Mitte des Jahres 2004 soll die Testphase wichtiger Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sowie ausgewählter Vernetzungen von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen erprobt und ausgewertet werden. Hierauf soll die elektronische Gesundheitskarte dann ab Januar 2006 allen Versicherten flächendeckend zur Verfügung stehen.
Dr. med. Melanie Stapperfend, Deutsches Diabetes-Zentrum an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf, Deutsche Diabetes-Klinik
Quellen: Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte zur elektronischen Gesundheitskarte, online: www.die-gesundheitskarte.de
Online-Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte des DIMDI: www.dimdi.de/de/ehealth/karte/index.htm |