Die neue Gesundheitskarte kommt!
(05.09.2005) Ab dem Jahre 2006 wird schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte von der neuen Gesundheitskarte abgelöst. Ziel ist unter anderem die Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie die Vermeidung von Arzneimittelunverträglichkeiten und von Doppeluntersuchungen.
Was speichert diese Karte?
Rückseite der geplanten Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte soll über einen verpflichtenden administrativen Teil und über einen medizinischen freiwilligen Teil verfügen. Verpflichtend sind zum Beispiel die Versicherungsdaten wie Patientenname, Alter, Versicherungsstatus, Krankenkasse und Geburtsdatum. Die Rezepte werden dann in Zukunft auch nur noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird sich die europäische Krankenversichertenkarte auf der Rückseite befinden und ersetzt somit den Auslandskrankenschein.
Auf freiwilliger Basis ist der medizinische Teil mit den Gesundheitsdaten. Hier können zum Beispiel die aktuellen Medikationen vermerkt werden, die Blutgruppe für den Notfall, die Art und Anzahl der Röntgenuntersuchungen und andere Untersuchungen, Diagnosen, die gestellt wurden, Allergien, Impfungen und Operationen.
Welche Vorteile bietet die Gesundheitskarte?
Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte
In Notfällen kann eine bessere und gezieltere Behandlung erreicht werden, weil der Arzt zusätzliche, manchmal lebensrettende Informationen bekommt. Durch die freiwillige Arzneimitteldokumentation können die Gefahren von Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten minimiert werden. Zusätzlich können Doppeluntersuchungen auf diesem Wege vermieden werden. Zudem erhält der Versicherte einen Überblick über seinen eigenen Gesundheitsstatus, da ihm der Zugang zu seinen eigenen gespeicherten Daten ermöglicht wird.
Wer hat Zugriff auf die Informationen?
Grundsätzlich haben nur Angehörige der Heilberufe Zugang zu den Daten. Sie müssen sich mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren. Jeder Zugriff wird im übrigen protokolliert, so dass immer nachvollziehbar sein wird, wer wann welchen Zugriff auf die Daten hatte. Die Gesundheitsdaten dürfen auch erst nach Zustimmung des Versicherten gespeichert, genutzt und verarbeitet werden, wenn der Patient hierzu sein ausdrückliches Einverständnis gegeben hat. Nicht zugriffsberechtigt sind z.B. Arbeitgeber oder andere Personen, die nicht zu den Heilberufen gehören.
Gunilla Erdmann, freie Mitarbeiterin der Deutschen Diabetes-Klinik des Deutschen Diabetes-Zentrums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Leibniz-Zentrum für Diabetes-Forschung
Quelle: Informationsseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, www.die-gesundheitskarte.de |