Pharmahersteller schließt für ein Analoginsulin Einzelverträge mit zwei Krankenkassen
(09.10.2006) Der Beschluss, dass die kurzwirksamen Insulin-Analoga bei Typ 2 Diabetes durch die Krankenkassen nicht verordnungsfähig sind, ist Ende September ist rechtskräftig geworden. Nun hat der erste Pharmahersteller mit zwei Krankenkassen Direktverträge geschlossen, in denen ein Insulinhersteller Rabatte für ihr schnellwirksames Insulinanalogon angeboten haben, berichtet die Pharmafirma Lilly am 5. Oktober. Durch die Verträge werden die Versicherten der beiden Kassen Techniker Krankenkasse (TK) und Deutsche BKK wohl auch weiterhin das kurzwirksamen Analoginsulin lispro (Humalog®) auf Kassenrezept verschrieben bekommen.
Insulinpatronen zur Diabetesbehandlung Foto: DDZ
Seit Monaten tobt eine heftige Diskussion um die Insulinanaloga (wir berichteten). Mitte Juli war der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu dem Schluss gekommen, dass die kurzwirksamen Analog-Insuline bei Menschen mit Typ 2 Diabetes verglichen mit Humaninsulin keinen nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen bringen. Damit folgte der G-BA dem vorausgegangenen Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Die Kosten der Behandlung mit Analoginsulinen liegen 30 Prozent über denen mit Humaninsulin. Schätzungen zufolge sind rund 200.000 Menschen mit Typ 2 Diabetes davon betroffen, dass sie bei entfallender Erstattung durch die Kassen auf Humaninsulin umgestellt werden müssten. Es bleibt abzuwarten, ob die oben genannten Direktverträge mit einzelnen Kassen angefochten werden, oder ob sie auch auf andere Krankenkassen und Insulinhersteller übertragen werden.
Kirsten Lindloff, Deutsche Diabetes-Klinik des Deutschen Diabetes-Zentrums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Leibniz-Zentrum für Diabetes-Forschung
Quellen: Pressemitteilung Lilly, 5 Oktober 2006
Pressemitteilung TK, 5 Oktober 2006
Pressemitteilung Deutsche BKK, 5 Oktober 2006 |