Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung bei Typ 2 Diabetes
(21.11.2006) Bezüglich der kurzwirksamen Insulinanaloga auf Kassenrezept bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, dass Kassenärzte Insulinanaloga, zu denen Rabattvereinbarungen bestehen, verordnen können.
Hinsichtlich der kurzwirksamen Analoginsuline existieren etliche Rabattverträge zwischen Herstellern und Kassen Foto: DDZ
Ende September ist der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die kurzwirksamen Insulin-Analoga bei Typ 2 Diabetes wegen des Mehrpreises gegenüber Normalinsulin durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr verordnungsfähig sind, rechtskräftig geworden. Inzwischen kam es zu etlichen Rabattverträgen zwischen Insulinherstellern und Krankenkassen (wir berichteten). Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte noch im Oktober, dass Vertragärzte die rabattierten Insulinanaloga für die Versicherten zu Lasten der entsprechenden Krankenkasse verordnen können. In der Information vom 19. 10. 2006 heißt es, „Der Arzt oder die Ärztin kann bei der Verordnung von Insulinanaloga für Versicherte einer Krankenkasse, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, darauf vertrauen, dass die Vorgaben des G-BA-Beschlusses erfüllt sind.
Die Verantwortung dafür, dass mit den Rabattverträgen die Kostengleichheit im Sinne des G-BA-Beschlusses hergestellt wird, obliegt ausschließlich der vertragsschließenden Krankenkasse. Die Krankenkasse trägt die Verantwortung auch gegenüber der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Rabattverträge ist eine Prüfung Aufgabe der zuständigen Aufsichtbehörde.“
Kirsten Lindloff, Deutsche Diabetes-Klinik des Deutschen Diabetes-Zentrums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Leibniz-Zentrum für Diabetes-Forschung
Quelle: Mitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 19. Oktober 2006
Vorausgegangene Artikel zu diesem Thema: Pharmahersteller schließt für ein Analoginsulin Einzelverträge mit zwei Krankenkassen Weitere Verträge für Insulinanaloga zwischen Insulinherstellern und Krankenkassen
Links zu Rabattverträgen Novo Nordisk:Aktueller Stand der Vertragsabschlüsse mit Krankenkassen Lilly: Aktuelle Liste Direktverträge (PDF) |