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    Der neue Gesundheitsfond - Auswirkungen auf die Versicherten in der GKV
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    Der neue Gesundheitsfond - Auswirkungen auf die Versicherten in der GKV

    (12.12.2008) In der jüngsten Gesetzesnovelle im Gesundheitswesen, dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz oder GKV-WSG) vom 8. Februar 2007, wird unter anderem auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Am 1. Januar 2009 tritt der umstrittene und in den Medien viel diskutierte Gesundheitsfond in Kraft.

    Dabei kommt es u. a. zu folgenden Änderungen:

    Gesundheitskarte
    Gesundheitskare

    • Während bisher die rund 200 gesetzlichen Krankenkassen ihren eigenen Beitragssatz erheben konnten (die Beitragsspanne reicht von 12,5 bis 16,5 % des Einkommens), ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz, der von der Bundesregierung auf 15,5 % des Bruttolohns festgelegt wurde. 
    • Dieser Beitrag von 15,5 % wird wie bisher von der Krankenkasse des Versicherten eingezogen, aber dann direkt an eine zentrale Sammelstelle beim Bundesversicherungsamt, dem Gesundheitsfond, weitergeleitet.
    • Jede Krankenkasse erhält dann aus dem Gesundheitsfond pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.
    • Die Höhe der Zuweisungen wird über den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA) geregelt, den es bereits seit 1994 gibt. Er dient dazu, einen Finanzausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen zugunsten derjenigen Kassen mit einem hohen Anteil an alten und chronisch kranken Menschen zu schaffen. Bisher erhielten die Krankenkassen eine zusätzliche Vergütung für jeden Patienten, der in ein Disease Management Programm eingeschrieben war. Dieser Zuschlag fällt mir der Einführung des Gesundheitsfonds weg. Der mit dem Gesundheitsfond in Kraft tretende neue Risikostrukturausgleich ist krankheitsorientiert (morbiditätsorientierter  RSA oder kurz Morbi-RSA genannt). Ab dem 1. Januar 2009 erhalten Krankenkassen zusätzlich Geld für Versicherte, die an einer von 80 ausgewählten chronischen oder besonders schweren Krankheiten leiden. Darunter befindet sich auch Diabetes mellitus.
    • Je nach Finanzlage können Krankenkassen ihren Mitgliedern am Ende des Jahres Beiträge zurückerstatten oder einen Zusatzbeitrag erheben. Krankenkassen, deren Ausgaben die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond überschreiten, können diesen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Dieser ist vom Versicherten allein zu entrichten, darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten. Allerdings haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages: Die 18-monatige Bindung an die Krankenkasse entfällt und sie können bis zum übernächsten Kalendermonat kündigen und in eine andere Krankenkasse überwechseln.
    • Während sich die Höhe des Beitragssatzes sowie die Verteilung auf die einzelnen Krankenkassen ändern, brauchen sich die Versicherten um ihre eigene Versorgung keine zusätzlichen Sorgen machen: Die bisher von den Krankenkassen erbrachten Leistungen werden im wesentlichen beibehalten!

    Bei weiteren Fragen zum Gesundheitsfond können sich die GKV-Versicherten direkt an ihre eigene Krankenkasse wenden. Weiterführende Informationen werden auch vom Bundesministerium für Gesundheit auf deren Homepage in Form einer Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesundheitsfond und dem neuen Beitragssatz bereitgestellt.


    Dr. med. Heinz Nagel, freier Mitarbeiter von Diabetes-Deutschland.de

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de/
    Bundesversicherungsamt: http://www.bva.de/




    Expertenkommentar von Prof. Dr. med. Werner Scherbaum,
    Direktor der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie,
    Heinrich-Heine-Universität, Moorenstrasse 5, 40225 Düsseldorf, E-Mail: scherbaum@uni-duesseldorf.de

    Der Wettbewerb der Krankenkassen um die „richtigen“ Versicherten

    Der am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Gesundheitsfond wird viel verändern, was die Finanzierung der Gesundheitsdienstleistungen durch die Kassen angeht. Für die Patienten ist zunächst die Frage wichtig, ob sie bei ihrer Kasse auch weiterhin alle für sie selbst medizinisch notwendigen Leistungen erstattet bekommen, ohne dass sie etwas zuzahlen müssen. Die Krankenkassen sagen ihren Versicherten, dass alle Leistungen weiterhin erstattet werden wie zuvor; dass diesbezüglich also alles so bleibt wie es war. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall. Patienten mit bestimmten Krankheiten werden plötzlich von allen Seiten umworben. Es geht den Kassen dabei, für jeden einzelnen ihrer Versicherten möglichst viel aus dem zentralen Gesundheitsfond zu bekommen.

    Die gesetzlichen Krankenkassen (GK) werben nun um Diabetespatienten, weil Diabetes auf der Liste der 80 Krankheiten steht, die ihnen mehr Geld aus dem Gesundheitsfond einbringen. Allerdings, zu krank dürfen unsere Patienten aber auch nicht sein, weil dann die Kassen wieder mehr ausgeben müssen, als sie für diesen speziellen Patienten bekommen. Privatkassen (PK) werben um Alleinstehende, Kinderlose und Gutverdiener, die offenbar derzeit noch (bis 31.12.2008) in einer PK sehr viel preiswerter zu versichern sind, als in einer Gesetzlichen Krankenkasse. Also schnell noch hin? Der große „Renner“ sind aber (wieder einmal) die Jungen, die Gesunden und die gut Verdienenden. Sie können noch rasch unter günstigen Bedingungen in die PK umsteigen, werden aber auch von den GK umworben. Guter und unabhängiger Rat tut hier dringend Not.

    Soll ich die Beratung durch das Bundesministerium für Gesundheit suchen, das diese bisher höchst umstrittene Regelung mit dem Gesundheitsfond gegen die Einwände des Kassenärztlichen Bundesverbandes (KBV), der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und anderer Institutionen durchgeboxt hat und daran interessiert ist zu erklären, dass alles geregelt sei? Soll ich die eigene Krankenkasse fragen? Unabhängige kassenübergreifende Berater sind derzeit viel gefragt. Dies können wir hier auch von Seiten unseres unabhängigen Gesundheitsforums www.diabetes-deutschland.de empfehlen.

    Für die Patienten gilt es in Zukunft ganz genau darauf zu achten, ob die eigene Krankenkasse die medizinischen notwendigen Leistungen erstattet. Wir Ärzte haben darauf zu achten, dass diese Leistungen auch dem Anspruch für einen hohen Standard nach medizinischen Leitlinien gerecht werden und dass der Kampf der Krankenkassen um für sie günstige Versicherte nicht zu einer minderwertigen Billigmedizin mit Unterversorgung unserer Patienten führt.

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