Antwort von Prof. Werner A. Scherbaum, Deutsches Diabetes-Zentrum an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutsche Diabetes-Klinik, zuletzt aktualisiert im Juli 2005:
Entsprechend dem internationalen Standard wird der Diabetes mellitus wie folgt definiert:
Ein Diabetes mellitus liegt vor, wenn typische Beschwerden bestehen (häufiges Wasserlassen, vermehrter Durst und unerklärlicher Gewichtsverlust) und der Blutglukosespiegel (im Plasma) bei 200 mg / dl oder darüber liegt und/oder der Nüchtern-Blutzucker (im Plasma) bei 126 mg / dl oder darüber liegt.
Bestehen keine Beschwerden, wie das beim Typ 2 Diabetes häufig der Fall ist, so wird die Diagnose durch Messungen erhöhter Blutzuckerwerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen gestellt (Nüchtern-Blutzucker über 125 mg / dl oder Nicht-Nüchtern-Blutzucker über 199 mg / dl). Es ist wichtig, dass die Blutabnahme aus einer Vene erfolgt und in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit Geräten zur Blutzuckerselbstmessung darf die Diagnose nicht gestellt werden.
Am empfindlichsten ist der sog. orale Glukosetoleranztests (OGTT). Bei diesem Test trinkt der Untersuchte eine genau festgelegte Menge an Zuckersaft (75 g Glukose) und zwei Stunden später wird der Blutzuckerspiegel gemessen. Ist er über 199 mg / dl, so liegt ein Diabetes vor.
Die zur Diagnose führenden Messungen sollten nicht durchgeführt werden während akuter Erkrankungen (z. B. Infektionen) oder während der Einnahme von Medikamenten, die das Ergebnis verfälschen können (z. B. Kortison).
Die Diagnose eines Diabetes mellitus beruht auf mehreren Testen:
1) Typische Symptome und ein Blutglukosespiegel im Plasma von 200 mg / dl oder darüber oder ein Nüchternglukosespiegel über 125 mg / dl
2) Blutzuckermessung nüchtern über 125 mg / dl oder zu einer beliebigen Tageszeit über 199 mg / dl, gemessen an zwei verschiedenen Tagen
3) Oraler Glukosetoleranztest mit einer Blutglukosemessung von über 199 mg / dl, d.h. der Blutzuckerspiegel wird zwei Stunden nach einer standardisierten Zuckerbelastung gemessen
Die oben genannten Werte betreffen Glukosemessungen im Plasma. Meist werden hierzulande jedoch Serumuntersuchungen vorgenommen. Ein Plasmawert von 200 mg / dl entspricht einem Serumwert von 180 mg / dl und ein Plasmawert von 126 mg / dl entspricht einem Serumwert von 110 mg / dl.
Quellen:
Evidenzbasierte Leitlinie DDG – Aktualisierung 10/2004
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/mitteilungen/leitlinien/Uebersicht_leitlinien_evidenzbasiert.php
Nationale Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2.