Bei den ärztlichen Kontrollen zur diabetischen Neuropathie wird zwischen Vorsorgeuntersuchungen und einer speziellen Diagnostik zum Nachweis von Nervenschädigungen unterschieden.
Die allgemeine Vorsorgeuntersuchung (einmal jährlich) und die Verlaufskontrolle einer bereits bekannten Neuropathie (mindestens alle sechs Monate) wird in der Regel vom Hausarzt durchgeführt. Nachdem der Patient einen speziellen Fragebogen ausgefüllt hat, werden die Hautbeschaffenheit und die Wahrnehmung verschiedener Reize an den Beinen und Armen geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Inspektion der Haut im Bereich der Füße gelegt. Ebenso werden die Hauttemperatur, die Gelenkbeweglichkeit, die Fußpulse und der Gang beurteilt.
Zur Untersuchung des willkürlichen (peripheren) Nervensystems gehört die Prüfung
Zusätzlich folgen Funktionstests zur Überprüfung des unwillkürlichen Nervensystems (autonome Neuropathie). Dies geschieht anhand einfacher Tests, bei denen die Reaktion der Herzschlagrate und des Blutdrucks bestimmt wird. Hierfür setzt der Arzt ein EKG-Gerät, eine Stoppuhr und ein Blutdruckmessgerät ein. Erste Anzeichen für eine autonome diabetische Neuropathie sind eine verringerte Schwankung der Herzschlagrate oder eine Verminderung der natürlichen Rhythmusänderung der Atmung. In fortgeschrittenen Stadien zeigt sich eine Erhöhung der Herzschlagrate in Ruhe (Puls liegt über 100 pro Minute). Typisch ist auch ein plötzlicher Blutdruckabfall bei Lageänderungen vom Sitzen oder Liegen zum Stehen, was zu Schwindel und Bewusstseinsverlust führen kann (sog. orthostatische Dysregulation).
Weiterführende Untersuchungen zum endgültigen Nachweis und zur Ursachenklärung einer Neuropathie übernimmt in der Regel der Facharzt für Neurologie oder ein Spezialist in einem Diabeteszentrum. Hier wird auch der Schweregrad einer bestehenden Neuropathie festgelegt. Der Neurologe befragt den Patienten nach typischen Beschwerden und führt eine körperliche Untersuchung durch. Zusätzlich bestimmt er die Nervenleitgeschwindigkeiten und die Stärke der Nerven- und Muskelimpulse. Zum Nachweis einer Nervenerkrankung des unwillkürlichen vegetativen Nervensystems (autonome Neuropathie) können verschiedene organbezogene Funktionstests durchgeführt werden (Herz, Magen-Darm-Trakt, harnbildende und harnableitende Organe, Sexualfunktion u. a.). Bis auf die oben erwähnten Funktionstests des Herzens sind diese Untersuchungen jedoch relativ aufwendig.