Neues Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(16.08.2004) Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) hat Ende Juli 2004 die Gründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bekanntgegeben. Träger des neuen fachlich unabhängigen, rechtsfähigen, wissenschaftlichen Instituts ist eine gleichnamige, durch den Gemeinsamen Bundesausschuss errichtete Stiftung.
Dem Institut obliegt künftig die wissenschaftliche Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von medizinischen Leistungen. Durch die Abgabe von Empfehlungen auf den unten genannten Gebieten soll das Institut den gemeinsamen Bundesausschuss in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. Die gesetzliche Grundlage für das neue Institut bildet SGB V (§ 139a). Hier ist unter anderem festgeschrieben, auf welchen Gebieten das Institut tätig sein wird:
- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten,
- Bewertungen evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen,
- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
- Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem, dass die Beschäftigten zur Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit des Instituts vor ihrer Einstellung alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offen zu legen haben.
Das Institut setzt sich aus folgenden Gremien zusammen:
- Der für die Struktur des Instituts zuständige Stiftungsrat mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft
- Der operative Aufgaben wahrnehmende Vorstand
- Der beratend tätige wissenschaftliche Beirat
- Das beratend tätige Kuratorium
Im Herbst 2004 soll das Institut in Köln seine Arbeit aufnehmen und im Jahr 2009 nach Berlin umziehen. Der designierte Leiter des Instituts, Prof. Dr. med. Peter Sawitzki, war bisher Chefarzt einer Kölner Klinik und als wissenschaftlicher Experte schon bei der Entwicklung der Chronikerprogramme (sogenannte Disease-Management-Pogramme) beteiligt. Den Zeitrahmen für den Aufbau des Instituts stellt Sawicki folgendermaßen vor: „Es wird zwei Phasen geben, eine Aufbau- und eine Ausbauphase. Die Aufbauphase wird [...] bis Ende 2005 dauern. In dieser Zeit werden wir versuchen, die besten Leute in Deutschland, die sich mit der Methode auskennen, zu gewinnen. In der weiteren Phase, der Ausbauphase, werden wir versuchen, auch selbst Studien zu initiieren und die bisherige Beurteilung der diagnostischer und therapeutischer Verfahren noch weiter auszubauen.
Dr. med. Melanie Stapperfend, Deutsches Diabetes-Zentrum an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf, Deutsche Diabetes-Klinik
Quellen: -Subkutan 4(23), August 2004, S. 4 -Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung, 22.07.04 -Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss, 22.07.04 -SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung – VIERTES KAPITEL. § 139a Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Neunter Abschnitt. Sicherung der Qualität der Leistungserbringung. -Interview mit Prof. Dr. me.d P. Sawitzki, Die Zeit des Halbgottes in weiß ist vorbei“, Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
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