Was muss der Arzt untersuchen um ein diabetisches Fußsyndrom (DFS) festzustellen? - Untersuchungen
Die Früherkennung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) erfordert die regelmäßige Inspektion der Füße mindestens einmal in der Woche durch den Patienten selber und den behandelnden Arzt. Die Untersuchung der Füße sollte systematisch durchgeführt werden. Zunächst wird die Farbe und Temperatur der Haut festgestellt. Durch leichten Fingerdruck lassen sich Flüssigkeiten (Ödeme) nachweisen. Verstärkte Hornhautbildung (Hyperkeratosen), Risse (Fissuren), Narben, Druckstellen oder Pilzinfektionen (Mykosen) müssen dokumentiert und behandelt werden. Dicke und Festigkeit des Gewebes geben Auskunft über die Polsterung von Fußrücken, Vorfuß, Fußsohle, Zehenköpfchen und Ferse. Das Fehlen von Haaren auf den Zehen sowie verformte Nägel sprechen für Sauerstoffmangel.
Bestehen Verformungen der Zehen oder des Fußgewölbes muss besonders auf Druckstellen geachtet werden.
Die Durchblutung der Füße lässt sich durch Tasten der Fußpulse und Ultraschall-Doppler- Untersuchung beurteilen. Nervenschädigungen können durch Prüfung der Muskelreflexe, der Sensibilität (Stimmgabel) und des Temperaturempfindens nachgewiesen werden. Dopplersonographie und ausführliche neurologische Untersuchung der einzelnen Oberflächenqualitäten (Vibrationsempfinden, Temperatur, Schmerz und Berührung) sollten mindestens einmal jährlich untersucht werden. Zur ausführlichen neurologischen Untersuchung gehört auch die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit mittels Elektroneurographie (ENG) Das Fußgewölbe und die Druckverteilung des Fußes beim Gehen lassen sich mit der Pedographie überprüfen.
Diese Methode, spezielle wenn sie im Schuh ausgeführt werden kann, ist auch Voraussetzung für die individuelle Anpassung einer Einlagenversorgung. Gelenkschäden (Osteoarthropathie), Knochenbrüche (Frakturen) oder Zonen der Knochenauflösung (Osteolysen) lassen sich mit Hilfe von Röntgenaufnahmen der Füße feststellen. Computertomographische Untersuchungen von speziellen Knochen- oder Weichteilbezirken sowie die Kernspintomographie sind zur weiteren Abklärung von entzündlichen oder gelenkverschleißenden Prozessen zu empfehlen. Eine Röntgenaufnahme der Blutgefäße des Beines mit Kontrastmittel (Angiographie) wird heute nur noch zur Planung operativer Eingriffe durchgeführt, um die Risiken einer Kontrastmittelunverträglichkeit für die Niere möglichst gering zu halten.
Anja Neufang-Sahr, Prof. Dr. med. Werner Scherbaum, Deutsches Diabetes-Forschungsinstitut Düsseldorf
Dieser Beitrag wurde inhaltlich zuletzt im August 2001 aktualisiert |