Das Hauptrisiko stellt die Unterzuckerung (Hypoglykämie) während der Fahrt dar. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu schützen, sollten deshalb folgende Regeln beachtet werden:
- Vor Fahrtantritt eine Unterzuckerung ausschließen (Zeichen einer Unterzuckerung beachten, Blutzucker messen). Bei Verdacht auf eine beginnende oder abklingende Unterzuckerung darf eine Autofahrt nicht angetreten werden
- Gewohnte Tagesverteilung von Insulin und Mahlzeiten einhalten. Vor Fahrtantritt niemals mehr als die übliche Insulinmenge spritzen. Vor Fahrtantritt niemals weniger Kohlenhydrate essen als sonst. Empfehlenswert ist eher ein geringer Mehrverbrauch an Kohlenhydraten.
- Bei längeren Fahrten sollte der Diabetiker alle zwei Stunden eine Blutzuckerkontrolle durchführen.
- Für den Notfall immer ausreichend schnell wirksame Kohlenhydrate (Traubenzucker, Fruchtsaft, Würfelzucker, Cola...) im Auto haben. Für Ausnahmesituationen (Stau, Panne, Unfall..) Kohlenhydrate (BE) in Form von abgepacktem Brot, Knäckebrot, Keksen oder Obst mitnehmen.
- Beim geringsten Verdacht auf eine Unterzuckerung während der Fahrt, muß sofort angehalten werden. Die unterzuckerte Person muß Kohlenhydrate zu sich nehmen und abwarten, bis die Unterzuckerung sicher überwunden ist (Blutzucker testen).
- Lange Nachtfahrten und andere lange Fahrten, die den üblichen Tagesrhythmus stören, sollten vermieden werden.
- Der Diabetiker sollte seinen Gesundheitszustand regelmäßig kontrollieren lassen. Vor allen Dingen eine augenärztliche Kontrolle sollte halbjährlich durch geführt werden.
- Eine Begrenzung der Fahrtgeschwindigkeit aus eigenem Entschluß verhilft dem Diabetiker zu erhöhter Sicherheit.
- Ein generelles Alkoholverbot als Kraftfahrer mit Diabetes ist unbedingt zu beachten.
Zur rechtlichen Situation
Begutachtungs - Leitlinien zur Kraftfahreignung:
•Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind im Umgang mit der Erkrankung informierte Diabetiker, die mit Insulin oder mit Tabletten behandelt werden, in der Lage, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (Motorräder und PKW) sicher zu führen.
•Wer als Diabetiker zu schweren Stoffwechselentgleisungen mit Unterzuckerungen mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewußtseinsveränderungen neigt oder mit ausgeprägten Symptomen, wie z.B. Schwäche, Übelkeit, Erbrechen oder Bewußtseinsbeeinträchtigung, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden.
•Wer nach Stoffwechselentgleisungen erstmals oder überhaupt neu eingestellt wird, ist solange nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist.
•Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 ( LKW, Omnibusse und Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung) gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die im einzelnen zu beschreiben sind. Regelmäßige Nachbegutachtungen im Abstand von höchstens zwei Jahren sind erforderlich.
•Diabetiker, die mit Tabletten vom Sulfonylharnstofftyp behandelt werden, sind in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden, wenn vor Genehmigung eine gute Stoffwechselfiihrung ohne schwere Unterzuckerungen über etwa drei Monate vorlag. Nachbegutachtungen sind im Abstand von höchstens drei Jahren erforderlich.
" Ausschuß Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft"
Stand November 1999
Dieser Beitrag wurde inhaltlich zuletzt im Januar 2004 aktualisiert