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Bundeskabinett beschließt Präventionsgesetz
Nach längeren Verhandlungen liegt eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen über Aufgaben und Finanzierung eines Präventionsgesetzes in Deutschland vor. Das Gesetz soll den Weg einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitspolitik ebnen, um die Gesundheit zu fördern und chronischen Krankheiten vorzubeugen. Prävention soll im Rahmen der Weiterentwicklung eines modernen Sozialsystems als vierte Säule neben der Akutbehandlung von Krankheiten, der Rehabilitation und der Pflege etabliert werden.
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für Präventionsgesetz erarbeitet
Heutzutage leidet ein Viertel der Erwachsenen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Bluthochdruck. Jeder Vierte klagt über chronischen Rückenschmerzen. Derzeit wenden die Krankenkassen erhebliche Mittel für die Versorgung chronisch kranker Menschen auf, obwohl viele chronische Krankheiten durch Prävention positiv beeinflussbar sind. Nach Schätzungen geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich ca. 30 Mrd. Euro - und damit mehr als ein Viertel ihrer Ausgaben - für die Behandlung der rund 4 Millionen Diabetikerinnen und Diabetiker in Deutschland aus.
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