Diabetes mellitus und Beruf
Diabetiker ohne schwerwiegende Folgeerkrankungen oder weitere Krankheiten können nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben, zu denen sie nach ihren persönlichen Neigungen und praktischen Fähigkeiten und ihrer Ausbildung geeignet sind. Es gibt allerdings verschiedene Aspekte, die besonders für insulinspritzende Diabetiker zu beachten sind.
Geeignete und nicht geeignete Berufe
Das Auftreten von Unterzuckerungen oder eventuelle Nebenwirkungen von Medikamenten können die eigene oder die Sicherheit anderer Menschen beeinträchtigen. Ungünstig sind für Diabetiker Berufe, bei welchen
man sich selbst gefährdet (z.B. Dachdecker, Gebäudereiniger oder andere Arbeiten in großer Höhe)
- man keine regelmäßigen Pausen zum Essen und entspannen hat
- man seinen Blutzucker nicht in gewohnter Weise messen kann
- man die Arbeitsbelastung nicht planen kann und dadurch in Stress gerät, der sich wiederum negativ auf die Stoffwechsellage auswirken kann
- Arbeiten in Schutzkleidung verrichten muss, so dass der Körper für den Notfall nicht direkt zugänglich ist (Hitze, Kälte, Laborarbeitsplatz)
- nachts arbeiten muss
Schichtdienst ist generell möglich, sofern sie den Tag-Nacht-Rhythmus des Diabetikers nicht durcheinander bringen. Auch die Einstellung im Öffentlichen Dienst oder eine Verbeamtung sind generell möglich. Hier werden bei der Einstellung häufig ärztliche Gutachten zur persönlichen Gesundheitssituation gewünscht.
Ungeeignet sind Berufe
- mit Personenbeförderung (Taxifahrer, Busfahrer, Pilot, Lokführer usw.)mit verantwortlichen Überwachungsfunktionen (z.B. Fluglotsen, Schrankenwärter, Arbeit an Leitstellen in Kraftwerken)
- mit Tätigkeiten mit Schusswaffengebrauch (z.B. Polizist)
- Diese Berufe stehen Diabetikern nicht zu Wahl, da sonst eine Fremdgefährdung möglich wäre. Der Gesetzgeber verbietet diese Berufe für Diabetiker, bzw. überlässt die Entscheidung über eine Einstellung im Einzelfall dem Arbeitsmediziner.
Bewerbung
Im Bewerbungsschreiben für eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz muss der Diabetes nicht erwähnt werden. Fragen des Arbeitgebers nach dem Gesundheitszustand gelten nur dann als zulässig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis stehen. Eine ärztliche Einstellungsuntersuchung darf abgelehnt werden. Dies kann allerdings eine Ablehnung des Bewerbers bewirken. Im Bewerbungsgespräch sollte allerdings offen und ehrlich auf die Fragen des Arbeitgebers geantwortet werden. Auch der Personalfragebogen, wie er in vielen Betrieben üblich ist, sollte wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wurde eine Schwerbehinderung festgestellt, so ist diese dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Dr. med. Anja Neufang-Sahr, Prof. W. A. Scherbaum Deutsches Diabetes Forschungsinstitut Düsseldorf
Quelle: Pschyrembel Wörterbuch Diabetologie, herausgegeben von Werner A. Scherbaum unter der Mitarbeit von Mark Lankisch und Anja Neufang-Sahr, Walter de Gruyter, Berlin, New York 2003.
Aktualisiert: Januar 2004 |