1959 wurde zum ersten Mal über Laserbestrahlung (Laserkoagulation) der Netzhaut berichtet. Damals setzte Prof. Dr. Meyer-Schwickerath (Bonn) einen Xenonphotokoagulator ein, um Blutungsquellen, wie etwa Aussackungen von Blutgefäßen zu verschließen oder die Netzhaut mit der darunter liegenden Aderhaut (Choridea) zu verschweißen und damit eine schwerwiegende Komplikation, die Netzhautablösung (Amotio) zu verhindern.
Seit 1970 kommt der Argonionenlaser zunehmend zum Einsatz. Zur Zeit kommen die Argongrünlaser und Infrarot-Laser zu Einsatz. Heute wird die Behandlung am sitzenden Patienten in lokaler Betäubung (Oberflächenanästhesie) über ein Hornhautkontaktglas oder am liegenden Patienten mit einem in einen Augenspiegel (Ophthalmoskop) eingebauten Laserstrahl durchgeführt. Mit dem Laser können sowohl großflächige als auch sehr kleine "Brennflecke" erzeugt werden. Die Intensität und Flächenausdehnung der Laserbestrahlung der Netzhaut richtet sich nach den jeweiligen Befunden.
Droht eine Netzhautablösung, werden großflächigere Brennflecke gesetzt, um die Netzhaut mit ihrer Unterlage zu verschweißen und sie damit zu fixieren. Kleine, dünne Brennflecke (Durchmesser von 200 - 300 um eignen sich um krankhaft veränderte Blutgefäße in der Region der Makula zu verschließen und damit Flüssigkeitsansammlungen, Fettablagerungen und eventuelle Blutungsquellen innerhalb der Netzhaut/ an der Makula auszuschließen. Durch die Laserkoagulation der Netzhaut wird außerdem die Freisetzung von Wachstumsfaktoren auf die Blutgefäße verringert und die Sauerstoffversorgung der Netzhaut (Retina) verbessert.
Die Lasertherapie ist zwar in der Lage die morphologischen Befunde der Makulopathie zu Verbessern, Rückgang der Ödeme und Lipidablagerungen, aber eine Visusverbesserung kann nur in Ausnahmefällen erzielt werden. Das Risiko eines weiteren Visusverlustes konnte verringert werden, so dass der Befund stabilisiert werden kann und die Verschlechterungen nicht weiter fortschreiten.
Die Möglichkeit zu einer Lasertherapie muss nach dem jeweiligen Befund von Retina und Makula abgewägt werden, denn es gibt auch Situationen in denen die Laserkoagulation keine Besserung bringt. Diese Entscheidung unterliegt dem behandelnden Augenarzt.